www.impuls8192.ch  

  Die politisch unabhängige Vereinigung in Glattfelden    

Statuten

1. NAME, SITZ, ZWECK

Unter dem Namen impuls8192 besteht ein Verein im Sinne des Art. 60 ZGB, mit Sitz in Glattfelden. Impuls8192 wurde am 19.09.2011 durch ein Kernteam initiiert und am 18.10.2011 anlässlich der Gründungsversammlung als überparteiliche Interessengemeinschaft ins Leben gerufen.

Der Verein bezweckt den Zusammenschluss von Einwohnern der Gemeinde Glattfelden zur konstruktiven Mitarbeit am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Geschehen der Gemeinde und deren regionaler Anliegen.

Impuls8192 steht für interessiert/initiativ, mitgestalten, pro Glattfelden, unabhängig, liberal und sachbezogen. Impuls8192 versteht sich als politisch unabhängige Vereinigung und beschäftigt sich nicht mit kantonalen und eidgenössischen Themen.

2. ORGANISATION

Die Organe des Vereins sind die ordentliche Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsrevisoren. Der Verein wird verpflichtet, durch die Kollektivunterschrift von zwei Mitgliedern des Vorstandes.

3. MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens viermal, davon einmal im 1. Quartal im Rahmen einer ordentlichen Generalversammlung zur Erledigung der zwingenden vorgesehenen Aufgaben zusammen:

a) Wahl und Bestätigung des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren

b) Festsetzung und Änderungen der Statuten

c) Abnahme der Jahresrechnung/Jahresbericht und Entlastung des Vorstandes

d) Festsetzung des Jahresbeitrages für Mitglieder und Gönner

e) Verabschiedung des Leitbildes, der Jahresaktivitäten und -themen

Die Einladung muss mindestens 10 Tage vor der Versammlung, zusammen mit der Traktandenliste, den Mitgliedern zugestellt werden.

Die Mitgliederversammlung entscheidet mit absolutem Mehr der anwesenden Mitglieder. Statutenänderungen oder die Auflösung des Vereins beschliesst die ordentliche Generalversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

4. VORSTAND

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Aktuar, der die Kasse führt. Der Vorstand wird auf 1 Jahr gewählt mit Möglichkeit der Wiederwahl. Der Vorstand hat die volle Kompetenz über das Vereinsvermögen im Rahmen des jährlich vorgelegten Budgets. Er darf keine Kredite aufnehmen.

5. MITGLIEDSCHAFT

Mitglied kann jede natürliche Person werden die Wohnsitz in der Gemeinde 8192 Glattfelden hat, ein Interesse am Vereinszweck hat und mindestens 18 jährig ist.

Mitglieder sind stimm- und wahlberechtigt und entrichten einen Mitgliederbeitrag. Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Gönner richten ein Aufnahmegesuch an den Präsidenten und entrichten einen angemessenen jährlichen finanziellen Beitrag und sind nicht stimm- und wahlberechtigt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Wegzug, Austritt, Ausschluss oder Tod. Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden. Bei einem groben Verstoss gegen den Vereinszweck oder einem offensichtlichen Desinteresse, kann ein Mitglied jederzeit aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. Das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

6. FINANZEN

Deckung der Verbindlichkeiten des Vereins wird ein jährlicher Mitgliederbeitrag erhoben. Die Höhe desselben wird durch die ordentliche Generalversammlung festgelegt. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Das Rechnungsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Die zwei Rechnungsrevisoren werden durch die ordentliche Generalversammlung gewählt. Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten der ordentlichen Generalversammlung Bericht und stellen einen diesbezüglichen Antrag. Die Amtsdauer der Revisoren beträgt 2 Jahre mit der Möglichkeit der Wiederwahl. Über die Verwendung des allfälligen vorhandenen Vermögens wird bei der Auflösung des Vereins bei der letzten ordentlichen Generalversammlung entschieden.

7. INKRAFTTRETEN

Diese Statuten sind an der Mitgliederversammlung vom 20. November 2014 angenommen worden und treten mit diesem Datum in Kraft.